Wort davor: Lai(en)bruder

Laienbruderschaft
Wortklasse: Femininum
Erklärung: Vereinigung von Personen nichtgeistlichen Standes zur Führung eines gottgefälligen Lebens.

Wort danach: Laienfürst

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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